Wahl |
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Wahl
Die Diskussion ergibt, dass die VELVO kein Verein im juristischen Sinne, also nicht in das Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragen ist. Dies macht es möglich, die im Jahr 2013 anstehenden Wahlen zum Vorstand vereinfacht durchzuführen. Es wird festgelegt, dass diese Wahlen von den anwesenden Teilnehmern des Treffens im Block und per Handzeichen nach dem Vorschlag des amtierenden Vorstandes unter vorheriger Befragung der Anwesenden nach Wunschkandidaten durchgeführt wird.
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