Wahl

 

Wahl

 

Die Diskussion ergibt, dass die VELVO kein Verein im juristischen Sinne,

also nicht in das Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragen ist.

Dies macht es möglich, die im Jahr 2013 anstehenden Wahlen zum Vorstand

vereinfacht durchzuführen. Es wird festgelegt, dass diese Wahlen von den

anwesenden Teilnehmern des Treffens im Block und per Handzeichen

nach dem Vorschlag des amtierenden Vorstandes unter vorheriger

Befragung der Anwesenden nach Wunschkandidaten durchgeführt wird.